Welche Fälle sind nicht versichert?
Bestimmte Unfälle sind üblicherweise von der Versicherung ausgeschlossen. Dazu zählen zum Beispiel Unfälle:
- *bei Extremsportarten (z. B.: Fallschirmspringen oder Paragleiten etc.)
- *bei jeder Art von Wettbewerben
- infolge Alkohol-, Suchtgift- oder Medikamentenmissbrauchs
- beim Begehen strafbarer Handlungen
werden von der Versicherung nicht übernommen.
*Für solche Gefahren können Sie aber unter Umständen eine gesonderte Vereinbarung mit Ihrer Versicherung treffen – fragen Sie dazu einfach Ihren Versicherungsberater.