Verkehrs-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für Unternehmer ohne Mitarbeiter
Ob im Straßenverkehr, beim Sport oder bei sonstigen Freizeitaktivitäten - das tägliche Leben steckt voller rechtlicher Risiken. Da kann es schnell und unerwartet passieren, dass man unfreiwillig in einen Rechtsstreit verwickelt wird.
Gerichts- und Anwaltskosten sind dann eine finanzielle Belastung. Die TIROLER Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen dieses Kostenrisiko ab.
Der TIROLER Verkehrs-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für Unternehmer ohne Mitarbeiter schützt bei einer Reihe von typischen rechtlichen Risiken des täglichen Lebens und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder bei der Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten und Verwaltungsbehörden.
Ob im Straßenverkehr, beim Sport oder bei sonstigen Freizeitaktivitäten - das tägliche Leben steckt voller rechtlicher Risiken. Da kann es schnell und unerwartet passieren, dass man unfreiwillig in einen Rechtsstreit verwickelt wird.
Gerichts- und Anwaltskosten sind dann eine finanzielle Belastung. Die TIROLER Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen dieses Kostenrisiko ab.
Der TIROLER Verkehrs-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für Unternehmer ohne Mitarbeiter schützt bei einer Reihe von typischen rechtlichen Risiken des täglichen Lebens und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder bei der Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten und Verwaltungsbehörden.
Die TIROLER Verkehrs-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz-Versicherung für Unternehmer ohne Mitarbeiter im Überblick
Was ist versichert?
- Umfassender Schutz bei Rechtsstreitigkeiten gemäß Bedingungen
- Wahrnehmung rechtlicher Interessen
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
- Der Betrieb
- als Eigentümer, Halter, Zulassungsbesitzer, Leasingnehmer von betrieblich und nicht betrieblich genutzten Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhänger
- Der im Betrieb geringfügig beschäftigte Ehegatte oder Lebensgefährte (im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb)
- als Lenker von fremden Fahrzeugen, soweit sie für den versicherten Betrieb geliehen oder gemietet sind
- Der Betriebsinhaber und seine Familienangehörigen gemäß Bedingungen
- als Eigentümer, Halter, Zulassungsbesitzer und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhänger
- als Lenker von fremden Fahrzeugen
- im privaten Lebensbereich
- Der berechtigte Lenker und die berechtigten Insassen der im Fahrzeug-Rechtsschutz versicherten Fahrzeuge
Die wichtigsten Versicherungsleistungen der TIROLER Verkehrs-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz-Versicherung für Unternehmer ohne Mitarbeiter
Für den versicherten Betrieb:
- Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Betriebsbereich
Für den im Betrieb geringfügig beschäftigten Ehegatten oder Lebensgefährten
im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb
- Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
Für den Betriebsinhaber und seine Familie
Mitversichert sind neben dem Betriebsinhaber, sofern sie nicht oder unselbstständig erwerbstätig sind, auch seine Familienangehörigen gemäß Bedingungen.
- Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich
Verkehrsbereich
- Fahrzeug-Rechtsschutz mit Fahrzeugvertrags-Rechtsschutz
- Lenker-Rechtsschutz; für das Lenken fremder Fahrzeuge
Erweiterungsmöglichkeiten
- Deckungserweiterung im Straf-Rechtsschutz: Verteidigung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie in Strafverfahren wegen Vorsatzdelikten bei Freispruch bzw. Verfahrenseinstellung
- Deckungserweiterung im Straf-Rechtsschutz: Sonderdeckungen
Örtlicher Geltungsbereich der TIROLER Verkehrs-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz-Versicherung für Unternehmer ohne Mitarbeiter
Der TIROLER Verkehrs-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für Unternehmer ohne Mitarbeiter gilt in Europa und den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.
Wartezeiten
Für Anlassfälle ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Keine Wartezeiten
Freie Anwaltswahl
für die Rechtsvertretung vor Gerichten und Verwaltungsbehörden.
Alle Rechtsschutzverträge wahlweise mit oder gegen Prämienvergünstigung ohne Selbstbeteiligung.
Hinweis: Die Selbstbeteiligung entfällt auch beim prämienvergünstigten Rechtsschutzvertrag mit Selbstbeteiligung, wenn Sie zu Ihrer Rechtsvertretung einen TIROLER Vertragsanwalt wählen.