Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Betriebsbereich
Betriebliche Tätigkeiten stecken voller rechtlicher Risiken. Da kann es schnell und unerwartet passieren, dass man unfreiwillig in einen Rechtsstreit verwickelt wird.
Gerichts- und Anwaltskosten sind dann eine finanzielle Belastung. Die TIROLER Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen dieses Kostenrisiko ab.
Der TIROLER Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Betriebsbereich unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder bei der Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten und Verwaltungsbehörden.
Die TIROLER Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz-Versicherung für den Betriebsbereich im Überblick
Was ist versichert?
- Umfassender Schutz bei Rechtsstreitigkeiten gemäß Bedingungen
- Wahrnehmung rechtlicher Interessen
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
- Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG für Versicherungsfälle, die mit dem Betrieb oder der Tätigkeit für den Betrieb unmittelbar zusammenhängen oder auf direktem Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten.
Die wichtigsten Versicherungsleistungen der TIROLER Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz-Versicherung für den Betriebsbereich
- Schadenersatz-Rechtsschutz für den Betriebsbereich
- Straf-Rechtsschutz für den Betriebsbereich
Mögliche Zusatzvereinbarungen
- Deckungserweiterung im Straf-Rechtsschutz: Verteidigung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie in Strafverfahren wegen Vorsatzdelikten bei Freispruch bzw. Verfahrenseinstellung
- Deckungserweiterung im Straf-Rechtsschutz: Sonderdeckungen
Örtlicher Geltungsbereich der TIROLER Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz-Versicherung für den Betriebsbereich
Der TIROLER Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Betriebsbereich gilt in Europa und den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.
Wartezeiten
Für Anlassfälle ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Keine Wartezeit
Freie Anwaltswahl
für die Rechtsvertretung vor Gerichten und Verwaltungsbehörden.
Alle Rechtsschutzverträge wahlweise mit oder gegen Prämienvergünstigung ohne Selbstbeteiligung.
Hinweis: Die Selbstbeteiligung entfällt auch beim prämienvergünstigten Rechtsschutzvertrag mit Selbstbeteiligung, wenn Sie zu Ihrer Rechtsvertretung einen TIROLER Vertragsanwalt wählen.