Unterlagen für die KFZ-Zulassung (alle im Original)
Das brauchen Sie zur KFZ-Anmeldung:
- Kaufvertrag oder Besitznachweis
- Überlassenschaftserklärung bei Leasing oder Kreditvertrag
- Typenschein / Datenauszug / Einzelgenehmigung / COC-Papier
- Gutachten „Pickerl“ bei gebrauchten Importfahrzeugen älter als drei Jahre
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Gewerbeschein oder amtlichen Firmenbuchauszug (für Firmenfahrzeuge)
- Anmeldegebühr
- Vollmacht (bei Vertretung durch eine andere Person)
Das brauchen Sie zur KFZ-Abmeldung:
- Typenschein / Datenblattauszug / Einzelgenehmigung / COC-Papier
- Zulassung Teil I + II
- Kennzeichen
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Vollmacht (bei Vertretung durch eine andere Person)
Das brauchen Sie für eine Adressänderung im selben Bezirk:
- Typenschein / Datenblattauszug / Einzelgenehmigung / COC-Papier
- Zulassung Teil I + II
- Vollmacht (bei Vertretung durch eine andere Person)
- Amtlichen Lichtbildausweis
Gebühren (Gesamtübersicht)
Anmeldung
- KFZ-Zulassungsgebühr (ohne Kennzeichen): € 184,00
- Kennzeichengarnitur (2 Tafeln): € 23,00
- Kennzeichen Einzeltafel: € 11,50
- rotes Kennzeichen Fahrradträger: € 11,50
- Kennzeichen Motorrad: € 13,00
- Kennzeichen Motorfahrrad: € 8,50
- Kennzeichen für historische Fahrzeuge: € 26,00
Abmeldung
- KFZ-Abmeldung: gebührenfrei
Wunschkennzeichen
Für die Bestellung des Wunschkennzeichens benötigt die Zulassungsstelle das Original-Schreiben "Zuweisung eines Wunschkennzeichens".
Die Kosten für den Wunschkennzeichen-Antrag in der jeweiligen BH bzw. Polizeidirektion betragen € 228,30.
Die Kosten für die Wunschkennzeichen von € 23,00 sind bei Zuweisung des Wunschkennzeichens bzw. Neuanmeldung des Fahrzeuges zu bezahlen.
Nach Ablauf der 15-Jahres-Frist des Wunschkennzeichens wird die Verlängerung in der Zulassungsstelle gemacht, die Kosten belaufen sich auf € 214,00.
Mehr Informationen, Voraussetzungen, Fristen etc. können Sie hier nachlesen.
Scheckkarten-Zulassungsschein
Mit Inkrafttreten der 5. Novelle zur Zulassungsstellenverordnung, BGBI. II Nr. 350 vom 12. November 2010 und die 30. KFG-Novelle, BGBI. I Nr. 94 vom 18. August 2009, kann der international gültige Zulassungsschein im Scheckkartenformat beantragt werden. Das praktische Format ist platzsparend, robust und mit diversen Fälschungssicherheitsmerkmalen ausgestattet.
Weitere Informationen zur Scheckkartenzulassung:
https://zulassung.oesd.at/#schritte