Wann spricht man von einem Unfall?
Ein „Unfall“ liegt dann vor, wenn durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung eintritt. Daher ist eine allmähliche körperliche Schädigung – etwa durch Abnutzung – ebenso kein Unfall wie eine Krankheit.
Als Unfallfolgen gelten zum Beispiel: Knochenbrüche, Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen.
Üblicherweise wird auch Versicherungsschutz angeboten für: durch Zeckenbiss übertragene FSME, Wundstarrkrampf, Tollwut und Unfälle des Versicherten als Fluggast in Motorflugzeugen.