Unter welchen Voraussetzungen kann ich meine Kinder in der Familien-, und Alleinerzieherunfallversicherung mitversichern?
Leibliche Kinder, Stief- und Adoptivkinder die im gemeinsamen Haushalt des Versicherungsnehmers leben, sind bis zum 18. (für alle Produkte vor dem 01.07.2018) bzw. 23. Lebensjahr (für Produkt Unfall 2018) in einer Familien-, und Alleinerzieherunfallversicherung mitversichert.