Unter welchen Voraussetzungen kann ich meine Kinder in der Familien-, und Alleinerzieherunfallversicherung mitversichern?

Leibliche Kinder, Stief- und Adoptivkinder die im gemeinsamen Haushalt des Versicherungsnehmers leben, sind bis zum 18. (für alle Produkte vor dem 01.07.2018) bzw. 23. Lebensjahr (für Produkt Unfall 2018) in einer Familien-, und Alleinerzieherunfallversicherung mitversichert.

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