Kann ich mein volljähriges Kind während der Ausbildung in der Familienunfallversicherung mitversichern?
Kinder sind unabhängig von ihrer Berufstätigkeit oder ihrem Studium bis zum 18. (für alle Produkte vor dem 01.07.2018) bzw. 23. Lebensjahr (für Produkte ab 01.07.2018) mitversichert. Um auch danach noch den Schutz einer Unfallversicherung zu genießen, muss man für Kinder eine eigene Unfallversicherung abschließen.