Melden Sie eine Erkrankung so rasch wie möglich Ihrer Versicherung. Vor der Einleitung eigener Maßnahmen (z. B. Reiseabbruch oder Spitalsaufenthalt) sollte nämlich mit dem Versicherer geklärt werden, ob Versicherungsschutz gegeben ist.
Wenn Sie sozialversichert oder privat krankenversichert sind, machen Sie Ihre Ansprüche zuerst bei diesen Stellen geltend.
Rechnungen sollten entweder in Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch oder Spanisch verfasst und möglichst aufgegliedert und detailliert sein.