Was ist im Schadenfall zu tun?
- Wenn rechtliche Hilfe notwendig ist, verständigen Sie bitte umgehend Ihre Rechtsschutzversicherung.
- Bereits in der Schadenmeldung soll der Sachverhalt möglichst genau geschildert und alle vorhandenen Unterlagen beigelegt werden.
- Beweissicherung ist oberstes Gebot. Fotos, die einen Sachverhalt belegen, sind also hilfreich.
- Ihre Versicherung beauftragt in Ihrem Namen und Auftrag den Anwalt Ihrer Wahl aus dem zuständigen Ort des Gerichtes oder der Verwaltungsbehörde.
- Alle weiteren Schritte sprechen Sie dann mit dem beauftragten Anwalt ab.
Betriebliche Altersvorsorge