Was ist im Schadenfall zu tun?

  • Wenn rechtliche Hilfe notwendig ist, verständigen Sie bitte umgehend Ihre Rechtsschutzversicherung.
  • Bereits in der Schadenmeldung soll der Sachverhalt möglichst genau geschildert und alle vorhandenen Unterlagen beigelegt werden.
  • Beweissicherung ist oberstes Gebot. Fotos, die einen Sachverhalt belegen, sind also hilfreich.
  • Ihre Versicherung beauftragt in Ihrem Namen und Auftrag den Anwalt Ihrer Wahl aus dem zuständigen Ort des Gerichtes oder der Verwaltungsbehörde.
  • Alle weiteren Schritte sprechen Sie dann mit dem beauftragten Anwalt ab.
TIROLER Service
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