Rechtsschutzversicherung
Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Streitigkeiten zwischen Nachbarn, Unfallgegnern oder Vertragsparteien beim Kauf verschiedenster Waren und Dienstleistungen enden immer häufiger vor Gericht und verursachen nicht selten Kosten, die in keiner Relation zum eigentlichen Streitwert stehen. Das Risiko von Gerichts- und Anwaltskosten soll Sie aber nicht davon abhalten, Ihr gutes Recht zu verfolgen – das finanzielle Risiko lässt sich nämlich durch eine Rechtsschutzversicherung abfedern.

Wer ist mitversichert?

im Privat-Rechtsschutz: der Versicherungsnehmer und der in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte oder eingetragene Partner und deren Kinder gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)

im Fahrzeug-Rechtsschutz: der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer, sowie der berechtigte Lenker und die berechtigten Insassen.

Was ist versichert?

Die Rechtsschutzversicherung wird in unterschiedlichen Bausteinen angeboten. Damit ist gewährleistet, dass für verschiedenste Risikosituationen das richtige Produkt angeboten werden kann.

Die Bausteine von A bis Z

Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz

Wenn Sie Ansprüche geltend machen möchten oder abwehren müssen, die aus Verträgen des täglichen Lebens stammen und bewegliche Sachen betreffen. Zum Beispiel, wenn man Ansprüche aus einem Möbelkauf oder aus einer E-Herdreparatur geltend machen möchte.

Achtung: Manche Rechtsschutzbausteine sind nur in Kombination mit anderen abzuschließen und zu Rechtsschutzkombinationen zusammengefasst. Damit Sie auch tatsächlich ein für Sie maßgeschneidertes Versicherungsprodukt bekommen, ist es notwendig, alle Details und Informationen mit Ihrem Versicherungsbetreuer zu besprechen.

Anti-Stalking-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für die Abwehr von Stalking im privaten Lebensbereich durch einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Täter.

Arbeitsgerichts-Rechtsschutz

Hier sind Streitigkeiten aus Ihrem Arbeits- oder Lehrverhältnis in Verfahren vor Arbeitsgerichten gedeckt.

So etwa bei Schwierigkeiten mit der Höhe der zustehenden Abfertigung oder ungerechtfertigter Entlassung.

Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden

Ersatz von uneinbringlichen Ansprüchen des Versicherungsnehmers auf Schmerzengeld und Verunstaltungsentschädigung durch den Versicherer.

Beratungs-Rechtsschutz

Mündliche Rechtsauskunft aus allen Gebieten des österreichischen Rechts mit Ausnahme des Steuer-, Zoll- und sonstigen Abgabenrechts.

Daten-Rechtsschutz

Dient im Privatbereich zur Durchsetzung von Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Widerspruchsrechten sowie der Rechte auf Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegenüber privaten Datenverarbeitern.

Im Betriebsbereich ist die Abwehr dieser Rechte nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) versichert.

Nicht versichert sind jedoch Fälle im Zusammenhang mit Daten aus eigenen Internetaktivitäten des Versicherungsnehmers etwa in Sozialen Medien.

Erb -und Familien-Rechtsschutz

Gilt für Streitigkeiten vor österreichischen Gerichten aus dem Bereich der Rechte zwischen Eltern und Kindern, des Eherechts, des Obsorgerechts und aus dem Erbrecht.

In Ehescheidungssachen besteht hier allerdings kein Versicherungsschutz.

in gerichtlichen sogenannten "Außerstreitsachen" besteht Versicherungsschutz nur für das Rechtsmittelverfahren gegen gerichtliche Entscheidungen.

Fahrzeug-Rechtsschutz

Hier übernimmt die Versicherung die Kosten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wenn das versicherte eigene Fahrzeug beschädigt wurde oder Insassen verletzt wurden. Sie bezahlt auch die Kosten eines Strafverfahrens gegen den Lenker und vergütet die Kosten für die Vertretung in einem Verwaltungsstrafverfahren bei Strafen über EUR 240,00.

Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz

Bezieht sich auf Verträge, die das versicherte Fahrzeug betreffen, z.B. bei Auseinandersetzungen nach einer Reparatur oder über einen Kauf- oder Leasingvertrag während der Vertragslaufzeit.

Lenker-Rechtsschutz

Diese Versicherung kommt Ihnen zugute, wenn Sie als Lenker eines fremden Fahrzeuges an einem Unfall beteiligt sind. Damit können Sie Ihre persönlichen Ersatzansprüche geltend machen. Die Versicherung kommt auch für die Kosten Ihrer Strafverteidigung auf. Schäden an dem von Ihnen gelenkten Fahrzeug werden jedoch nicht durchgesetzt.

Pflegegeld-Rechtsschutz

Versichert ist die Durchsetzung von Pflegegeldleistungen vor einem österreichischen Sozialgericht. Versichert sind der Versicherungsnehmer, die mitversicherten Familienangehörigen sowie deren Eltern und Kinder, die im gemeinsamen Haushalt oder in einem Heim leben.

Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete

Je nach Vereinbarung sind Sie entweder als Eigentümer, Mieter oder Vermieter des oder der in der Polizze bezeichneten Objekte(s) versichert.

Etwa wenn Sie als Mieter oder Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses Ansprüche aus dem Mietvertrag vor österreichischen Gerichten geltend machen möchten oder abwehren müssen. Schutz gibt es in Verfahren nach dem Mietrechtsgesetz auch für das Verfahren vor den Schlichtungsstellen der Gemeinden, etwa wenn Sie die Höhe des Mietzinses bekämpfen.

Enteignungs- und Grundbuchangelegenheiten, familien- und erbrechtliche Auseinandersetzungen und solche über den Erwerb bzw. die Veräußerung des versicherten Objektes fallen aber nicht unter den Versicherungsschutz!

Rechtsschutz gegen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Für die außergerichtliche Abwehr von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Schadenersatz- und Strafrechtsschutz für den Betriebsbereich

Schutz haben hier der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb sowie die Betriebsangehörigen für Ereignisse im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte.

Schadenersatz- und Strafrechtsschutz für den Berufsbereich

Versichert sind die mit Ihrem Beruf zusammenhängende Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und die Verteidigung in Strafverfahren, z. B. wenn gegen Sie ein Strafverfahren wegen Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen eingeleitet wird. Gedeckt sind übrigens auch Ereignisse, die auf Ihrem Weg zur oder von der Arbeit geschehen. 

Schadenersatz- und Strafrechtsschutz für den Privatbereich

Hier besteht Versicherungsschutz im privaten Bereich bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und für Strafverteidigung auf Grund von Ereignissen des privaten Lebens.

Sozialversicherungs-Rechtsschutz

Für Ansprüche in sozialversicherungsrechtlichen Leistungssachen in gerichtlichen Verfahren gegen Sozialversicherungsträger, wie z. B. Pensionsansprüche. Versichert sind auch Beitragsstreitigkeiten.

Steuer-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung in Finanzstrafverfahren sowie bei Verfahren nach dem Steuer-, Zoll- und Abgabenrecht vor dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof.

 

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutz-Versicherung
  • Kosten des eigenen Rechtsanwaltes
  • Gerichts- und Zeugengebühren
  • die Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige und Dolmetscher
  • die Prozesskosten des Gegners, sofern gerichtlich bestimmt
  • einen eventuellen Vorschuss einer Strafkaution im Ausland – etwa nach einem Verkehrsunfall (so bleibt man vor einer drohenden Inhaftierung bewahrt).
  • Mediationskosten
Wann kann die Versicherung zurücktreten?

Die Versicherung hat das Recht, die Kostentragung für einen aussichtslosen Prozess abzulehnen. Wenn Sie sich über die Erfolgsaussichten eines Prozesses mit Ihrer Versicherung nicht einigen, so ist ein Schiedsverfahren möglich.

Übrigens: Geldstrafen werden von der Versicherung keinesfalls übernommen.

Wann beginnt bzw. endet der Versicherungsschutz?

Schutz besteht grundsätzlich für alle Versicherungsfälle, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages eintreten.

Bei vielen Rechtsschutzbausteinen gibt es so genannte Wartefristen. Das heißt, dass von der Versicherung die Kosten nur für die Schadenfälle bezahlt werden, die sich erst nach einer bestimmten Zeit nach Versicherungsbeginn ereignen.

Bei welchen Rechtsschutzbausteinen gibt es Wartezeiten und wie lange muss man warten?

Keine Wartezeit:

  • Fahrzeug-Rechtsschutz
  • Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
  • Lenker-Rechtsschutz
  • Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz

Drei Monate:

  • Allgemeiner Vertragsrechtsschutz
  • Anti-Stalking-Rechtsschutz
  • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
  • Rechtsschutz gegen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • Sozialversicherungs-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz

Sechs Monate:

  • Familien-Rechtsschutz

Neun Monate:

  • Familien-Rechtsschutz für Vaterschaftssachen

Zwölf Monate:

  • Erb-Rechtsschutz
  • Pflegegeld-Rechtsschutz
Was ist im Schadenfall zu tun?
  • Wenn rechtliche Hilfe notwendig ist, verständigen Sie bitte umgehend Ihre Rechtsschutzversicherung.
  • Bereits in der Schadenmeldung soll der Sachverhalt möglichst genau geschildert und alle vorhandenen Unterlagen beigelegt werden.
  • Beweissicherung ist oberstes Gebot. Fotos, die einen Sachverhalt belegen, sind also hilfreich.
  • Ihre Versicherung beauftragt in Ihrem Namen und Auftrag den Anwalt Ihrer Wahl aus dem zuständigen Ort des Gerichtes oder der Verwaltungsbehörde.
  • Alle weiteren Schritte sprechen Sie dann mit dem beauftragten Anwalt ab.
Quelle: Versicherungsleitfaden VVO
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