Kann ich meinen Lebensversicherungsvertrag vorzeitig kündigen?
Eine vorzeitige Kündigung oder Prämienfreistellung ist generell wie folgt möglich:
- jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres
- innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungsjahres
Im Falle einer Kündigung Ihres Versicherungsvertrages erhalten Sie den Rückkaufswert zuzüglich der gutgeschriebenen Gewinnbeteiligung. Den Rückkaufswert finden Sie in Ihrer Versicherungspolizze.
Eine vorzeitige Kündigung oder Prämienfreistellung ist jedoch mit Nachteilen verbunden. Der Rückkaufswert liegt, besonders in den ersten Jahren, unter der Summe der einbezahlten Prämien.