Die Lebensversicherung kann Ihnen als Altersvorsorge, zur finanziellen Absicherung für die Hinterbliebenen im Falle Ihres vorzeitigen Ablebens oder auch als Besicherung für Kredite dienen. Die „klassische” Lebensversicherung ist eine sehr sichere Vorsorgeform, bei der das eingesetzte Kapital am Ende der Laufzeit niemals verloren sein kann – wie das bei riskanteren Anlageformen sehr wohl passieren kann. In der Lebensversicherung bewahrt ein sehr engmaschiges Prüfungs- und Beaufsichtigungsnetz Ihr Vermögen vor großen Verlusten. Finanzskandale mit hohen Verlusten für die Kunden der Lebensversicherer sind in der Branche undenkbar. Die folgenden Ausführungen werden sich hauptsächlich auf die klassische Er- und Ablebensversicherung und die Rentenversicherung beziehen.
Einen Exkurs zur Betrieblichen Kollektivversicherung finden Sie im Anschluss an dieses Kapitel.
Der Versicherungsnehmer ist der eigentliche Vertragspartner der Versicherung. Der Versicherte ist jene Person, deren Leben versichert ist. Zumeist sind Versicherungsnehmer und Versicherter ein und dieselbe Person. Der Begünstigte oder Bezugsberechtigte ist die zum Empfang der Versicherungsleistung bestimmte Person. Sie sollte – für den Ablebensfall – namentlich festgelegt werden. Sollte der Begünstigte zum Zeitpunkt der Leistung noch minderjährig sein, so würde ein Vormundschaftsgericht die Überweisung der Versicherungsleistung auf ein Sperrkonto veranlassen.
Die Lebensversicherung ist ein Produkt, das in mehreren Formen für verschiedene Zwecke zur Verfügung steht.
Er- und Ablebensversicherung
Die „klassische“ Er- und Ablebensversicherung bietet Ihnen die Kombination von Versicherungsschutz und Kapitalaufbau für die Zukunft. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt bei Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder bei Tod des Versicherten innerhalb der vereinbarten Laufzeit an die Hinterbliebenen. Das Kapital kann dabei monatlich als Pension oder einmalig ausbezahlt werden.
Risikoversicherung
Risikoversicherungen werden zur Besicherung von Krediten oder zur Absicherung Hinterbliebener abgeschlossen. Einziger Versicherungsfall ist das Ableben des Versicherten. Mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer erlischt die Versicherung vollständig.
Rentenversicherung
Mit der Rentenversicherung sorgen Sie für Ihre Pension vor. Bei Fälligkeit des Vertrages erhalten Sie eine monatliche Rente. Die Dauer der Rentenzahlung kann zudem individuell vereinbart werden.
Sonderformen:
Fondsgebundene Lebensversicherung
Sie bietet Versicherungsleistungen im Er- und Ablebensfall oder Rentenfall. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird die Versicherungsleistung an die Wertentwicklung eines Investmentfonds gekoppelt.
Enden wird der Versicherungsvertrag und damit auch der Versicherungsschutz zum Ablauftermin (und zwar im Erlebensfall) oder bei früherem Ableben des Versicherten.
Prämien für die Lebensversicherung sind entweder Jahresprämien oder einmalige Prämien. Die erste (oder einmalige) Prämie wird sofort nach Erhalt der Polizze fällig.
Natürlich können auch halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungen vereinbart werden. Änderungen zur Zahlungsweise können immer zu Beginn jedes Versicherungsjahres beantragt werden. Weitere Prämien (so genannte Folgeprämien) sind innerhalb von zwei Wochen, immer ab Fälligkeitstermin zu bezahlen.
Steigende Preise und Einkommen sollte man nicht außer Acht lassen. Aus diesem Grund ist eine so genannte „Anpassungsklausel” empfehlenswert. Sie ermöglicht nämlich die regelmäßige Anpassung der Versicherung, und zwar ohne neuerliche Prüfung des Gesundheitszustandes des Versicherten.
Unser Tipp: Auf keinen Fall einfach schweigen oder überstürzt kündigen. Das wäre das Schlechteste für Ihren persönlichen Versicherungsschutz und die angestrebte Vermögensbildung. Suchen Sie auf alle Fälle das Gespräch mit Ihrer Versicherung.
- Geburtsdatum
- Laufzeit
- Zahlungsweise
- Unterzeichneter und vollständig ausgefüllter Antrag
- Identifikationsnachweis (Pass, Führerschein, Personalausweis)
- Unterzeichnetes SEPA-Formular mit Bankverbindung
- Je nach Tarif und Höhe der Versicherungssumme können noch zusätzliche Fragebögen und ärztliche Befunde notwendig sein
- Unterzeichnetes Beratungsprotokoll
Der Versicherungsschutz beginnt, sobald wir die Annahme Ihres Antrages schriftlich oder durch Zustellung der Versicherungspolizze bestätigt und Sie die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig bezahlt haben.
Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz.
Um das Bezugsrecht zu ändern benötigen wir ein unterzeichnetes ORIGINAL-Schreiben vom Versicherungsnehmer mit den Daten (Name und Geburtsdatum) des neuen Bezugsberechtigten.
Der im Vertrag festgelegte Bezugsberechtigte.
Eine vorzeitige Kündigung oder Prämienfreistellung ist generell wie folgt möglich:
- jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres
- innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungsjahres
Im Falle einer Kündigung Ihres Versicherungsvertrages erhalten Sie den Rückkaufswert zuzüglich der gutgeschriebenen Gewinnbeteiligung. Den Rückkaufswert finden Sie in Ihrer Versicherungspolizze.
Eine vorzeitige Kündigung oder Prämienfreistellung ist jedoch mit Nachteilen verbunden. Der Rückkaufswert liegt, besonders in den ersten Jahren, unter der Summe der einbezahlten Prämien.
- Kündigungsschreiben
- Originalpolizze
- Ausweiskopie
- Kontoverbindung
Ja, sobald ein prämienfreier Wert vorhanden ist. Sie sind von der Beitragszahlung für Ihren Versicherungsvertrag befreit. Der Vertrag und somit auch Ihr Versicherungsschutz bestehen mit einer verminderten Versicherungssumme weiter.
Für individuelle Auskünfte zu Ihrem Vertrag, kontaktieren Sie Ihren Berater.
Auszahlungen aus der Lebensversicherung sind Kapitalertragssteuer- und Einkommenssteuerfrei.