Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer um im Schadenfall Versicherungsschutz zu erhalten?
Vor Eintritt des Schadenfalles
- Melden Sie Gefahrenerhöhungen (z.B. durch Zubau im Bereich Eigenheim, neue Sportarten im Bereich Unfall usw.)
- Teilen Sie uns mit, wenn Sie über mehrere Versicherungsverträge geschützt sind
- Geben Sie Adressänderungen und ähnliches bekannt
- Melden Sie Veräußerungen
Bei und nach Eintritt des Schadenfalles
-
Rettungspflicht:
Bringen Sie Personen aus der Gefahrenzone -
Schadenminderungspflicht:
mindern Sie den Schaden, in dem Ausmaß in dem es Ihnen möglich ist (z.B. Abschalten des Hauptwasserhahns bei einem Leitungswasserschaden, Entfernen von Gegenständen aus der Gefahrenzone usw.) -
Anzeige des Schadens:
Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung -
Auskunftspflicht:
Stehen Sie dem Versicherer und den Behörden für Auskünfte zum Schadensfall zur Verfügung -
Wahrheitspflicht:
Machen Sie Ihre Aussagen immer wahrheitsgetreu
Diese Aufzählung enthält Beispiele der wesentlichsten Pflichten für Sie als Versicherungsnehmer - eine detaillierte Aufzählung finden Sie in den Bedingungen zur Ihrem Versicherungsvertrag.