Was tun im Schadenfall?
Mindern Sie den Schaden wenn möglich
Kontaktieren Sie die zuständigen Notdienste (z.B. Feuerwehr - Tel. 122, Rettung - Tel. 144, Polizei - Tel. 133, ...)
Rufen Sie sofort die Polizei:
- bei einem Schaden mit verletzten Personen
- wenn eine beteiligte Person sich nicht ausweisen oder nicht sofort erreicht werden kann
- bei einem Kfz-Schaden, wenn der Beteiligte nicht bereit ist, einen Unfallbericht auszufüllen
- Bei einem Kfz-Kasko Schaden ohne Fremdbeteiligung
Sichern Sie das Schadenbild und die beschädigten Sachen wenn möglich (Fertigen Sie Fotos an)
Melden Sie uns den Schaden - z.B. über unser Online-Schadenformular oder persönlich bei Ihrem Berater
Senden Sie uns eine Anzeigenbestätigung bzw. geben Sie uns die aufnehmende Dienststelle bekannt bei:
- Kfz Schäden (Vandalismus, Parkschaden, Wildschaden)
- Einbruch/Diebstahl Schäden
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