Melden Sie Ihre eigenen Ansprüche beim Versicherer des Beteiligten.
Füllen Sie einen Europäischen Unfallbericht aus.
Bei Kasko-Schäden ist die Abschleppung bis zur nächstgelegenen Werkstätte mitversichert (allerdings nicht im Totalschadenfall).
Bitte beachten Sie: bei Kasko-Schäden ist ein Leihwagen nicht inkludiert! Eine Werkstätte kann aber auf eigene Rechnung einen Leihwagen zur Verfügung stellen.