Was ist im Schadenfall zu beachten?
- Die Versicherung ist über einen eingetretenen Schaden unverzüglich zu informieren;
- bei Feuer-, Blitzschlag-, Explosions-, Einbruchdiebstahl-, Diebstahl- oder Beraubungsschäden auch die Polizei.
- Außerdem sollte eine Liste aller Sachen angefertigt werden, die zerstört oder abhanden gekommen sind.
- Sparbücher, Kreditkarten etc. sollten sofort gesperrt werden.