Haushaltsversicherung
Was ist eine Haushaltsversicherung?

Was ist, wenn der Herd abbrennt oder ein Leitungsrohrbruch die ganze Wohnung unter Wasser setzt? Guter Rat ist ein­fach und nicht teuer: die Haushaltversicherung. Sie schützt Ihr Hab und Gut und inkludiert darüber hinaus auch noch eine private Haftpflichtversicherung.

Wer ist versichert?

Neben dem Eigentum des Versicherungsnehmers ist auch jenes von Ehegatte bzw. Lebensgefährte, Kindern und Verwandten, die im gleichen Haushalt leben, mitversichert. Auch die Sachen von Gästen des Hauses (sofern sie nicht gegen Bezahlung beherbergt werden) sind durch die Haushaltversicherung geschützt.

Was ist versichert?

Die Haushaltversicherung ist eine Bündelversicherung.

Versichert ist

  • der gesamte Hausrat der in der Polizze angegebenen Wohnung – dazu zählt alles, was im Haushalt zur Einrichtung zählt, zum privaten Gebrauch dient oder für den Verbrauch bestimmt ist.
  • Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Briefmarken, Münzsammlungen
    Aber Achtung: Hier gelten bei Einbruchdiebstahl Entschädigungsgrenzen. Diese unterscheiden sich nach Art der Aufbewahrung (Geldschrank oder Wandsafe) und sind in Ihren Versicherungsbedingungen genau angeführt.
  • Einbauten und Zusatzausstattungen, die Sie vorgenommen haben und für die Sie verantwortlich sind, sind ebenfalls durch die Haushaltversicherung gedeckt.
Gibt es bei der Haushaltsversicherung eine Unterversicherung?

Oft wird der tatsächliche Wert der Sachen erst bei Eintritt eines Schadens sichtbar. Die richtig gewählte Versicherungssumme entspricht daher dem tat­sächlichen Wert des Wohnungsinhaltes und verhindert Unterversicherung.

Welche Regelungen gibt es für die Haushaltsversicherung?

Die Haushaltversicherung ersetzt den Wert bzw. die Wertminderung der versicherten Sachen, wenn diese bei einem der nachstehenden Ereignisse zerstört, beschädigt oder entwendet werden. Zusätzlich erhält man auch unvermeidliche Folgeschäden ersetzt, die auf eines dieser Ereignisse zurückzuführen sind.

Feuer

Neben Schäden durch Brand sind auch Schäden durch direkten Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugzeugen sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser versichert. Dazu zählen normalerweise aber keine „Sengschäden“ wie sie zum Beispiel durch Zigarettenglut oder beim Bügeln entstehen können oder Schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung oder durch Induktion (z. B. durch den sog. „indirekten Blitzschlag“ verursacht).

Sturm

Schäden durch Sturm (gemeint sind hier Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h) und Folgeschäden durch umstürzende Bäume, Masten, Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Dazu zählen normalerweise nicht Schäden durch Sturmflut, Überschwemmung, Lawinen oder Lawinenluftdruck – diese Risiken kann man allerdings mit Sondervereinbarung mitversichern.

Einbruchdiebstahl

Versichert sind hier Schäden durch Einbruchdiebstahl und durch Beraubung. Einbruchdiebstahl liegt dann vor, wenn in verschlossene/versperrte Räumlichkeiten eingedrungen wird. Beraubung liegt hingegen vor, wenn Sachen unter Anwendung oder Androhung tätlicher Gewalt weggenommen werden oder deren Herausgabe erzwungen wird. Ersetzt werden auch Folgeschäden wie Kosten einer notwendigen Türschloss-Änderung oder Beschädigung von Baubestandteilen.

Leitungswasser

Versichert sind hier Schäden durch Leitungswasser, auch aus Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Schäden durch Überlaufen von Wasser und Frostschäden an wasserführenden Anlagen. Nicht versichert sind in der Regel Schäden aus Witterungsniederschlägen und deren Rückstau, durch Grund- und Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, oder Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung.

Glasbruch

Versichert sind Schäden durch Zerbrechen von Tür- und Fensterscheiben (auch Isolierverglasungen), Schrank- und Bilderverglasungen, Spiegel und Glasplatten. Scheiben von über fünf Quadratmetern sind in den meisten Fällen nur gegen Zusatzprämie versichert. Nicht dazu gehören Schäden durch Zerkratzen, Verschrammen und Absplittern der Scheibenoberfläche oder Beschädigung von Spiegelbelägen. Auch nicht gedeckt sind optische Gläser oder Sonderverglasungen sowie Hohlgläser, wie zum Beispiel Trinkgläser und Vasen.

Weiters versichert sind auch Kosten, die aufgewendet werden müssen, um den Schaden gering zu halten (Schadenminderungskosten). Aufräumungs- und Reinigungskosten sind aber meist nur bis zur Höhe von fünf Prozent der Versicherungssumme versichert.

Zu welchem Wert wird der Wohnungsinhalt ersetzt?
  • Der Wohnungsinhalt ist grundsätzlich zum Neuwert (= Wiederbeschaffungswert) versichert. Sind versicherte Sachen zerstört oder gestohlen worden, so sollte man dadurch keinen finanziellen Nachteil haben. Aus diesem Grund wird der Wiederbeschaffungspreis ersetzt.
    Die Voraussetzung ist allerdings, dass die Sachen noch in Gebrauch und noch mindestens 40 Prozent des Wiederbeschaffungspreises wert waren. Sonst ersetzt die Versicherung den „Zeitwert“. Dieser richtet sich nach dem Zustand der Sachen, dem Alter und der Abnützung.
  • Beschädigte Tapeten, Malerei und Bodenbeläge werden nur zum Zeitwert ersetzt. Werden Sachen beschädigt, ersetzt die Versicherung die Reparaturkosten.
  • Bei Sachen mit historischem oder künstlerischem Wert, bei denen die Alterung im Allgemeinen zu keiner Entwertung führt, wird der Verkehrswert vergütet.
  • Ein persönlicher Liebhaberwert kann nicht berücksichtigt werden.
Was ist eine Wertanpassungsklausel?

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, so ist die Haushaltversicherung mit einer „Wertanpassungsklausel“ ausgestattet, um eine etwaige Unterversicherung zu vermeiden. Mit dieser Klausel werden die Versicherungssummen und Prämien jährlich den Verbraucherpreisindex-Schwankungen angepasst.

Wenn auch die laufende Anpassung mit der Indexentwicklung vereinbart wurde, ist es auf jeden Fall zweckmäßig, die Versicherungssumme von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Damit können auch die Neuanschaffungen, die Sie getätigt haben, richtig erfasst werden.

Was wird nicht versichert?
  • Kraftfahrzeuge, deren Anhänger
  • Motor-, Segelboote samt Zubehör
  • Luftfahrzeuge
  • Handelswaren
  • gewerbliche Lager aller Art
  • Geschäfts- und Sammelgelder.
Welche Schäden werden nicht versichert?
  • Schäden durch Kriegsereignisse
  • Schäden durch Aufruhr oder Aufstand
  • Erdbeben oder andere außergewöhnliche Naturereignisse
  • Schäden durch Kernenergie.
  • Verluste durch Unbenutzbarkeit von Räumen
  • Sachschäden, die absichtlich oder mit Absicht falsch dargestellt wurden.
  • Auch Sachen von Untermietern oder zahlenden Gästen fallen nicht unter die Haushaltversicherung.
Wissenswertes zum Geltungsbereich

Als Versicherungsräumlichkeiten gelten auch die vom Versicherungsnehmer ausschließlich genutzten Abteile bzw. Räume in Dachböden und Kellern, Schuppen, Garagen und dergleichen. In diesen Räumen sind nur versichert:
Möbel, Stellagen, Werkzeuge, Fahrräder, Kraftfahrzeug-Zubehör, Reise- und Sportutensilien, Schlauchboote, Wäsche, Lebensmittel, Wirtschaftsvorräte, Kühl-, Waschgeräte und Heizmaterial sowie sonstiger Boden- und Kellerkram

In gemeinschaftlich genützte Räume wie Dachböden, Stiegenhäuser, Gänge, Abstellräume und dergleichen sind folgende Sachen versichert:
Gartenmöbel, Gartengeräte, Krankenfahrstühle, Kinderwagen, Wäsche und gesicherte Fahrräder

Im Freien am Grundstück des Versicherungsortes: Gartenmöbel, Gartengeräte, Krankenfahrstühle, Kinderwagen, Wäsche, gesicherte Fahrräder

Gilt die Versicherung auch nach einem Umzug ?

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Österreichs ist der Wohnungsinhalt auch während des Umzuges und in einer neuen Wohnung versichert.

Ein Wohnungswechsel muss der Versicherung schriftlich mitgeteilt werden. Wenn der Vertrag vor Beginn des Umzuges gekündigt wird – diese Möglichkeit wäre in der Polizze genau angeführt – entfällt der Versicherungsschutz.

Die Haushaltversicherung kann "mitübersiedeln". Beachten Sie, ob die Versicherungssumme noch passend ist.

Wie weit erstreckt sich der Geltungsbereich einer Außenversicherung?

Die Außenversicherung erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn und die Mittelmeer-Anrainerstaaten.

Wie lange sind Sachen des Wohnungsinhaltes in der Außenversicherung versichert?

Bis zu einem in der Polizze bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme bzw. Entschädigungsgrenzen für Wertsachen sind Sachen des Wohnungsinhaltes vorübergehend (längstens 6 Monate) auch in Räumen von anderen Gebäuden versichert.

Welche Gebäude sind von der Außenversicherung ausgeschlossen?

Ausgenommen sind weitere Wohnsitze, Wochenend- und Schrebergartenhäuser sowie Bade-, Jagd- und Schihütten und andere nicht ständig bewohnte Gebäude.

Sind Beraubungsschäden auch versichert?

Sie sind auch außerhalb von Gebäuden bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme bzw. den Wertgrenzen gedeckt. Diese Regelung gilt nicht für Schäden durch einfachen Diebstahl.

Was ist im Schadenfall zu beachten?
  • Die Versicherung ist über einen eingetretenen Schaden unverzüglich zu informieren;
  • bei Feuer-, Blitzschlag-, Explosions-, Einbruchdiebstahl-, Diebstahl- oder Beraubungsschäden auch die Polizei.
  • Außerdem sollte eine Liste aller Sachen angefertigt werden, die zerstört oder abhanden gekommen sind.
  • Sparbücher, Kreditkarten etc. sollten sofort gesperrt werden.
Tipps zur Schadenverhütung, -minderung und -dokumentation
  • Wasserführende Anlagen sollten – vor allem im Winter – abgesperrt bzw. entleert werden. Zugefrorene Rohre und Heizkörper sollten nur durch einen Fachmann aufgetaut werden.
  • Bei Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn schließen.
  • Wasch- und Spülmaschinen sollte man bei Benützung nicht unbeaufsichtigt lassen.
  • Wenn die Wohnung auch nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt bleibt, sollten Fenster, Balkon- und Terrassentüren immer verschlossen und Eingangstüren versperrt sein.
  • Machen Sie von wertvollen Einzelstücken Fotos und bewahren Sie die Rechnungen davon unbedingt auf.
  • Kopien bzw. Aufzeichnungen für Wertpapiere, Einlagebücher, sonstige Urkunden und Sammlungen anfertigen und diese getrennt von den Wertsachen verwahren.
Quelle: Versicherungsleitfaden VVO
TIROLER Service
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