Gilt die Versicherung auch nach einem Umzug ?

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Österreichs ist der Wohnungsinhalt auch während des Umzuges und in einer neuen Wohnung versichert.

Ein Wohnungswechsel muss der Versicherung schriftlich mitgeteilt werden. Wenn der Vertrag vor Beginn des Umzuges gekündigt wird – diese Möglichkeit wäre in der Polizze genau angeführt – entfällt der Versicherungsschutz.

Die Haushaltversicherung kann "mitübersiedeln". Beachten Sie, ob die Versicherungssumme noch passend ist.

TIROLER Kundenservice
Hotline TIROLER VERSICHERUNG
T 050 30 8000 050 30 8000
F 050 30 8000-1299
servicetiroler.at