Welche Schäden sind nicht gedeckt?
- Schäden, die man selbst erleidet
- Ansprüche zwischen Familienangehörigen und Personen, die Versicherungsschutz aus demselben Versicherungsvertrag haben
- Schäden, die vorsätzlich herbeiführt wurden
- Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen
- Strafen und Bußgelder
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden (dafür gibt es die Kfz-Haftpflichtversicherung!)
- Schäden, die vom Versicherten an fremden Sachen während der Bearbeitung, Benützung, Verwahrung oder Beförderung verursacht werden
- Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die der Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert hat.
Betriebliche Altersvorsorge