Haftpflichtversicherung
Was ist eine Haftpflichtversicherung?

Wenn ein Schaden entsteht oder jemand verletzt wird, stellt sich rasch die Frage nach der Haftung.

Die Haftpflichtversicherung ist eine besondere Form der Schadenversicherung. Die Haftpflichtversicherung wird immer dann benötigt, wenn ein Dritter/eine Dritte Schadenersatzansprüche gegen eine Person geltend machen möchte. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Haftpflicht zwar nicht verpflichtend, jedoch für jeden/für jede sehr empfehlenswert.
Ohne eine Deckung durch eine Versicherung haftet der Beschuldigte grundsätzlich in voller Höhe nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und das kann schnell zu Schulden in existenzbedrohender Höhe führen.

Wer ist versichert?
  • Der/Die Versicherungsnehmer*in
  • Der Ehegatte/Die Ehegattin bzw. der/die Lebensgefährt*in im gleichen Haushalt ist mitversichert
  • Meist sind auch Kinder bis zum 25. Lebensjahr eingeschlossen, wenn sie im gleichen Haushalt leben und kein eigenes Einkommen haben.
  • In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung in erster Linie der Tierhalter und derjenige, der das Tier in Verwahrung nimmt (Tiersitter)
  • In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in erster Linie der Haus- und Grundbesitzer, sowie der Hausverwalter und Hausbesorger
  • In der Betriebshaftpflichtversicherung die Betriebsangehörigen bei der Arbeit, unabhängig von der Entgeltlichkeit ihrer Arbeit
Was übernimmt die Haftpflichtversicherung?
  • die Prüfung der Frage, ob überhaupt und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
  • Kosten für den Ersatz von berechtigten Ansprüchen
  • Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Kommt es darüber hinaus zu einem Rechtsstreit, so trägt die Haftpflichtversicherung auch diese Kosten. Die Leistungen sind mit der vereinbarten Versicherungssumme beschränkt

Die Haftpflichtversicherung gilt in der Regel in Österreich und kann auf Wunsch auf andere Länder ausgedehnt werden.

Welche unterschiedlichen Risikosituationen gibt es bei den Haftpflichtversicherungsverträgen?
  • als Privatperson (Privat-Haftpflichtversicherung - z.B. bei Beschädigung der Sachen oder Gesundheit eines Dritten)
  • als Hundehalter (Tierhalter-Haftpflichtversicherung - z.B. wenn der Hund durch das Verschulden des Halters jemandem einen Schaden zufügt)
  • als Bauherr, Haus- und Grundbesitzer (Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - z.B. wenn durch die mangelnde Erhaltung eines Gehwegs einem Dritten ein Schaden entsteht)
  • als Gewerbetreibender (Betriebs-Haftpflichtversicherung - z.B. wenn im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit durch den Gewerbetreibenden / seine Angestellten ein Schaden an einem Dritten verursacht wird)

Um beurteilen zu können, welchen Haftpflichtrisiken Sie ausgesetzt sind, ist es wichtig, dass Ihre eigene Risikosituation richtig eingeschätzt wird. Dabei ist Ihre Mithilfe beim Ausfüllen des Versicherungsantrages unbedingt notwendig.

Was ist beim Ausfüllen des Antrags wichtig?
  • Art und Anzahl der Tiere bei der Tierhalter-Haftpflichtversicherung
  • Neubauwert bei der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
  • Art des Betriebes, Lohnsumme, Umsatz, Anzahl der Beschäftigten für die Betriebshaftpflichtversicherung
Welche Schäden sind nicht gedeckt?
  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Ansprüche zwischen Familienangehörigen und Personen, die Versicherungsschutz aus demselben Versicherungsvertrag haben
  • Schäden, die vorsätzlich herbeiführt wurden
  • Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen
  • Strafen und Bußgelder
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden (dafür gibt es die Kfz-Haftpflichtversicherung!)
  • Schäden, die vom Versicherten an fremden Sachen während der Bearbeitung, Benützung, Verwahrung oder Beförderung verursacht werden
  • Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die der Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert hat.
Was ist bei einem Schadenfall zu tun?
  • Der Schaden ist sofort, spätestens aber innerhalb einer Woche zu melden
  • Schildern Sie die Umstände, die zum Schaden geführt haben, genau und wahrheitsgetreu
  • Bezahlen Sie keine Leistungen an den Geschädigten ohne Absprache mit der Versicherung und geben Sie keine Erklärungen ab, die Sie zum Schadenersatz verpflichten
  • Informieren Sie Ihre Versicherung im Falle einer Mahnklage und widersprechen Sie dieser
Wann sollte man die Versicherung noch informieren?
  • Wenn ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird
  • Wenn Sie um einen Rechtsanwalt zur Verfahrenshilfe ansuchen
  • Wenn eine einstweilige Verfügung zugestellt wird
  • Wenn der Streit gerichtlich verkündet wird
  • bei Arrest oder bei Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens.
Wissenswertes zur Haushaltsversicherung mit Haftpflichtdeckung

Die meisten Haushaltversicherungen enthalten eine Privat-Haftpflichtversicherung, die eine gute Basisdeckung bildet. Meist sind auch Kinder bis zu ihrem 25. Lebensjahr eingeschlossen, wenn sie im gleichen Haushalt leben und kein eigenes Einkommen haben.

Quelle: Versicherungsleitfaden VVO
TIROLER Kundenservice
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