Der Schaden ist sofort, spätestens aber innerhalb einer Woche zu melden
Schildern Sie die Umstände, die zum Schaden geführt haben, genau und wahrheitsgetreu
Bezahlen Sie keine Leistungen an den Geschädigten ohne Absprache mit der Versicherung und geben Sie keine Erklärungen ab, die Sie zum Schadenersatz verpflichten
Informieren Sie Ihre Versicherung im Falle einer Mahnklage und widersprechen Sie dieser