Wann sollte man die Versicherung noch informieren?
- Wenn ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird
- Wenn Sie um einen Rechtsanwalt zur Verfahrenshilfe ansuchen
- Wenn eine einstweilige Verfügung zugestellt wird
- Wenn der Streit gerichtlich verkündet wird
- bei Arrest oder bei Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens.