Welche Versicherungen gelten schon für den Hausbau?

  • Für die Feuerversicherung kann eine (prämienfreie) Rohbaudeckung gewährt werden.
  • Für die Sturmschadenversicherung beginnt der Deckungsschutz sobald
    • das Giebelmauerwerk aufgemauert
    • die Decken eingezogen
    • das Dach geschlossen
    • die Dachvorsprünge verputzt und
    • alle Dachbodenöffnungen (Fenster, Stiegenaufgänge) verschlossen sind.
  • Die Bauherrenhaftpflicht deckt Ansprüche Dritter, die den Bauherren selbst betreffen können.
  • Die Bauwesenversicherung deckt Schäden am Objekt während der Bauphase.
  • Eine Haftung für die anderen in der Bündelversicherung eingeschlossenen Risiken kann erst nach Fertigstellung bzw. Bezug des Gebäudes beginnen.
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