Welche Versicherungen gelten schon für den Hausbau?
- Für die Feuerversicherung kann eine (prämienfreie) Rohbaudeckung gewährt werden.
- Für die Sturmschadenversicherung beginnt der Deckungsschutz sobald
- das Giebelmauerwerk aufgemauert
- die Decken eingezogen
- das Dach geschlossen
- die Dachvorsprünge verputzt und
- alle Dachbodenöffnungen (Fenster, Stiegenaufgänge) verschlossen sind.
- Die Bauherrenhaftpflicht deckt Ansprüche Dritter, die den Bauherren selbst betreffen können.
- Die Bauwesenversicherung deckt Schäden am Objekt während der Bauphase.
- Eine Haftung für die anderen in der Bündelversicherung eingeschlossenen Risiken kann erst nach Fertigstellung bzw. Bezug des Gebäudes beginnen.
Betriebliche Altersvorsorge