Was müssen Sie im Schadenfall beachten?

  • Die Versicherung muss über einen eingetretenen Schaden unverzüglich informiert werden.
  • Bei Feuer-, Blitzschlag-, Explosions-, Einbruchdiebstahl-, Diebstahl- oder Beraubungsschäden auch die Polizei benachrichtigen.
  • Außerdem sollte eine Liste aller Sachen angefertigt werden, die zerstört oder abhanden gekommen sind.
  • Sparbücher, Kreditkarten etc. sollten sofort gesperrt werden.
  • Bei Teilschäden werden die entstandenen Reparaturkosten erstattet, wenn die nötigen Ermittlungen durchgeführt werden konnten.
  • Wurden versicherte Sachen zur Gänze zerstört, so erhält man – solange die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung nicht sichergestellt ist – zuerst eine Teilentschädigung. Diese wird ausbezahlt, wenn Grund und Höhe des  Schadens festgestellt sind.
  • Die Differenz zum Neuwert erhält man erst, wenn feststeht, dass das zerstörte Gebäude wiederhergestellt wird. Ansonsten erhält man den Verkehrswert der Gesamtentschädigung.

Zu finden ist diese Regelung in den Versicherungsbedingungen.

TIROLER Service
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