Muss ich meine neue Versicherung darüber informieren, wenn ich bei meiner Vorversicherung nach einem Schadenfall gekündigt wurde?

Ja, bei Vertragsabschluss sind solche Umstände bekannt zu geben. Bei schuldhafter Verletzung dieser vorvertraglichen Anzeigepflicht kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist von der Verpflichtung zur Leistung befreit.

TIROLER Service
Hotline TIROLER VERSICHERUNG
T 050 30 8000 050 30 8000
F 050 30 8000-1299
servicetiroler.at