Knallkörper und Raketen kühl lagern und Gebrauchsanweisungen beachten.
Es ist ein schöner, aber gefährlicher Brauch das alte Jahr mit einem Feuerwerk zu verabschieden und gleichzeitig das neue Jahr damit zu begrüßen. Dieses Silvester Feuerwerk wird jedes Jahr für einige von uns zum Albtraum, wenn die einfachsten Grundregeln vergessen werden.
Thomas Steixner, Ressortdirektor Technik in der TIROLER VERSICHERUNG: „Jedes Jahr fordert die lautstarke Begrüßung des neuen Jahres mit Böller und Leuchtraketen zahlreiche Opfer. Oftmals bleibt es nicht nur bei ein paar Narben. Verlorenes Augenlicht, beschädigte Trommelfelle und durch Verbrennungen entstellte Gesichtspartien sind immer wieder zu beklagen.“
Wenn es trotz aller Vorsicht zu Verbrennungen kommt, sollte man diese mindestens zehn Minuten lang unter fließendem Wasser (20 Grad) oder mit einem nassen Tuch kühlen (Vorsicht bei kleinen Kindern, da diese schnell zur Unterkühlung neigen). Kein Eiswasser verwenden, denn es fördert anschließend die Durchblutung und macht so den Schmerz schlimmer. Anschließend die Brandwunden mit sterilen Tüchern abdecken, Brandblasen wegen der Infektionsgefahr nicht öffnen. Bei Personen mit Schock die Beine hoch lagern – im Zweifel den Notruf 144 verständigen.
Auf die Frage, was im Falle eines Schadens die Versicherung decke, meint Steixner: „Feuerwerkskörper enthalten explosive Stoffe, die zu Verletzungen, Verbrennungen und Wohnungsbränden führen können. Die Gefahren gehen nicht nur vom eigenen Verhalten aus, insbesondere im Fall von Bränden liegt oft ein Fremdverschulden vor.
Brandschäden am Gebäude durch explodierende Feuerwerkskörper werden von der Wohngebäudeversicherung ersetzt. Die Teilkasko tritt ein, wenn Autos durch Knaller in Brand gesetzt werden. Die private Haftlicht zahlt, wenn durch unsachgemäße Handhabung Schäden einem Dritten gegenüber entstehen. Die Krankenversicherung ersetzt anfallende Behandlungskosten.“
Damit Sie aber ohne schmerzhafte Nebenwirkungen gut ins neue Jahr kommen beachten sie bitte die nachstehenden Tipps der TIROLER VERSICHERUNG.
Die gesetzlichen Auflagen für die Verwendung von Knallkörpern und Leuchtraketen sowie deren Verwendungsbeschränkung in Wohngebieten und in der Nähe von Krankenhäusern und Altersheimen beachten. Raketen möglichst nicht in der Nähe von Hochhäusern verwenden.
Man sollte sich schon beim Kauf über die Handhabung und den Effekt der einzelnen Feuerwerkskörper beraten lassen. Unbedingt Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise beachten!
Feuerwerkskörper nicht selbst herstellen:Man sollte auf keinen Fall Eigenkreationen basteln. Das Verbinden von mehreren Feuerwerkskörpern zu einem „Superding“ kann zu gefährlichen Situationen führen. Daher Feuerwerkskörper nicht zusammenbündeln oder gemeinsam zünden.
Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Öfen, Heizkörpern oder Taschen von Kleidungsstücken aufbewahren.
Nie in geschlossenen Räumen mit Knallern oder Raketen hantieren. Zum Abfeuern einen Platz draußen abseits der Menschenmenge suchen. Nie auf andere zielen!
Feuerwerkskörper nicht vom Balkon zünden oder hinunterwerfen. Knallkörper müssen nach dem Anzünden weggeworfen werden, in sichere Entfernung von anderen Personen!
Kleine Raketen sollten aus gut verankerten Flaschen, größere nur aus Abschussstäben oder -rohren senkrecht nach oben gestartet werden. Windrichtung beachten!
Bei grosser Trockenheit kein Feuerwerk in der Nähe von Wäldern, Wiesen oder Getreidefeldern abbrennen.
Beim Anzünden: Bewegungsrichtung des Streichholzes vom Körper weg.
Nach dem Anzünden: Sicherheitsabstand einnehmen, nicht in den Händen halten.
Bei Versagen: Nicht nachkontrollieren oder sofort nachzünden, sondern längere Zeit abwarten, besser mit Wasser übergießen, um unkontrollierte Zündung zu verhindern und damit sie nicht in die Hände von Kindern fallen.
Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hand von Kindern. Sie unterschätzen die Gefahr und gefährden sich und andere. Kinder beim Neujahrsspaziergang eindringlich vor Blindgängern warnen!
Bei Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser oder Schnee kühlen, notfalls sofort einen Arzt verständigen oder aufsuchen.
Einen klaren Kopf bewahren und keinen Alkohol trinken, wenn man selbst „böllern“ will!
Man sollte zu seiner eigenen Sicherheit Betrunkenen aus dem Weg gehen, die rücksichtslos Raketen feuern oder mit Knallern werfen!