Vorbeugende Maßnahmen
Tests haben gezeigt, dass ein Reh bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h mit einer Wucht von zwei Tonnen auf das Fahrzeug prallt. Die wichtigste Regel, um Wildunfällen vorzubeugen, lautet daher: gemäßigte Geschwindigkeit. „Erhöhte Aufmerksamkeit ist vor allem in der Nähe von bewaldeten oder mit dichtem Gebüsch bewachsenen Gebieten anzuraten, besonders vor Kurven ist es ratsam, das Tempo zu drosseln. Der Fahrer sollte die Straße, aber auch angrenzende Felder im Auge behalten und so weit wie möglich vom rechten Straßenrand Abstand halten – natürlich ohne den Gegenverkehr zu behindern“, erklärt Thomas Steixner von der TIROLER VERSICHERUNG.
Im Ernstfall richtig reagieren
Wenn ein Wildtier im Scheinwerferkegel auftaucht, rät Steixner zu folgendem Verhalten: „Bremsen, Licht abblenden und hupen – oft kann so ein Zusammenstoß gerade noch verhindert werden. Wildtiere sind meist in Herden unterwegs. Hat ein Tier gerade die Straße überquert, sollte man sofort langsamer werden, da vermutlich andere Tiere folgen.“ In der Zeit der Morgen- und Abenddämmerung geht das Wild auf Nahrungssuche und kehrt abends in die Unterstände zurück. Zu dieser Zeit ist besondere Vorsicht geboten, denn zwei Drittel der Unfälle passieren zwischen Sonnenuntergang und Tagesanbruch.
Wenn trotzdem ein Unfall passiert
„Sollte es zu einer Kollision kommen: Das Lenkrad festhalten und keine riskanten Ausweichmanöver riskieren. Die Hemmschwelle, ein Tier anzufahren ist groß, aber das Verreißen des Lenkrades hat häufig noch weitaus schlimmere Folgen“, erklärt Steixner. Fahrsicherheitstrainings helfen, in solchen Krisensituationen richtig zu reagieren. Beispielsweise bietet die TIROLER VERSICHERUNG seit Jahren ein vergünstigtes Fahrsicherheitstraining im ÖAMTC-Fahrsicherheitszentrum Zenzenhof bei Innsbruck an. Wer das Training absolviert, erhält als Gegenleistung vier Jahre lang einen Bonus zwischen 40 und 80 Euro jährlich auf seine KFZ-Versicherung.
Zudem ist es wichtig, nach einem Unfall die Unfallstelle abzusichern – um weitere Unfälle zu vermeiden – und die Polizei zu informieren. Die polizeiliche Anzeigebestätigung ist für die Abwicklung des Schadenfalles bei der Versicherung notwendig.
Wann zahlt die Versicherung?
Voraussetzung für die Entschädigung für Wildschäden ist eine Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko). Sie deckt – anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung – Schäden am eigenen Fahrzeug. Da die Kasko-Vertragsbedingungen für Wildschäden variieren können, ist ein Blick in die eigene Versicherungspolizze ratsam. Laut den VVO-Musterbedingungen ist ein Wildunfall mit Haarwild “durch Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges auf Straßen mit öffentlichem Verkehr” jedenfalls gedeckt, es können in abweichenden Bedingungen aber auch Leistungen für die Kollision mit Federwild oder Haustieren vereinbart sein. Für die Abwicklung des Versicherungsschadens ist eine Anzeigenbestätigung der Polizei erforderlich, Unfallspuren am Fahrzeug sollten nicht entfernt werden. Mit der Anzeigenbestätigung der Polizei muss der Kaskoversicherer binnen einer Woche ab Unfalldatum verständigt werden. Grobe Fahrlässigkeit des Lenkers – etwa durch Alkoholisierung – kann zur Leistungsfreiheit der Versicherung führen.
Das Risiko einer Wildkollision darf auch bei bestehender Kaskoversicherung nicht auf die leichte Schulter genommen werden, wie Thomas Steixner erklärt: „Eine bestehende Kaskoversicherung kann zwar die durch Wildunfall entstandenen Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken, gegen das tödliche Risiko solcher Unfälle kann sie aber nichts ausrichten.“
Für Rückfragen und weitere Informationen:
TIROLER VERSICHERUNG V.a.G.
Prok. Thomas Steixner
Ressortdirektor Technik
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