Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (V.a.G.)
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit unterliegen wie Versicherungsaktiengesellschaften den Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und damit der Prüfung und Kontrolle durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde. Auch das Versicherungsvertragsgesetz und andere versicherungsrechtliche Vorschriften sind für sie verbindlich. Ihr eigener Geschäftsbereich ist jedoch grundsätzlich auf die Sachversicherungssparten sowie auf das jeweilige Bundesland konzentriert. Darüber hinaus bestehen aber vielfach Kooperationen mit anderen Versicherungsunternehmungen, um den Mitgliedern eine Gesamtpalette aller Versicherungssparten anbieten zu können. Aufgrund ihrer Rechtsform sind sie nicht erwerbsorientiert, sondern genossenschaftsähnlich organisiert. Das heißt, nicht der Verkauf von Versicherungsschutz gegen Entgelt, mit dem Ziel eine Dividende für fremde Geldgeber (Aktionäre) zu erwirtschaften, steht im Vordergrund des Wirtschaftens. Ihr Wesen liegt zum Großteil nach wie vor im „ursprünglichen“ Sinn des Versicherungsgedankens begründet, nämlich im Zusammenschluss zu einer Gefahrengemeinschaft zur wirtschaftlichen Absicherung und zum kostengünstigen Schutz gegen gleichartige Risiken (Gegenseitigkeitsprinzip). Die Versicherungsnehmer sind deshalb nicht Kunden im herkömmlichen Sinn, sondern sind als Mitglieder gleichzeitig auch Teilhaber am Versicherungsunternehmen. Jedes Mitglied ist stimmberechtigt in der Generalversammlung, welche über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik, wie insbesondere Gewinnverteilung, Bestellung des Vorstandes und des Aufsichtsrates, Satzungsänderungen, etc. entscheidet. Die strukturbedingten Vorteile der Kleinen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit liegen vor allem in ihrer kostengünstigen Organisation und Betriebsführung in einem leicht überschaubaren Bereich. Mit Stand Jänner 2009 bestehen in Österreich 57 Kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Mit Ausnahme des Burgenlandes gibt es sie in allen Bundesländern, in Wien jedoch nur einen Rückversicherungsverein und eine Sterbekassa.
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