Rückkaufswert
Betrag, zu welchem eine Versicherungsgesellschaft eine Lebensversicherungspolizze vor Ablauf der Versicherungsdauer zurückkauft; wird vom Kreditinstitut als Belehnungsgrenze bei Vinkulierung/Verpfändung/Abtretung der Polizze für einen Kredit angenommen.
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