Rechnungszins
darunter versteht man die Garantieverzinsung in der Lebensversicherung, bezogen auf die Sparprämie. Sie wird durch die Aufsichtsbehörde festgelegt. Die über den Garantiezinssatz erwirtschafteten Erträge werden in Höhe von mindestens 85 % in Form der Gewinnbeteiligung (jährlich) dem Vertrag gutgeschrieben.
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