Dritte( r )
Darunter versteht man "Drittgeschädigte", das sind jene, die in der Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer geltend machen. Auch in der Lebens- bzw. Unfallversicherung kann man von "Dritten" als Bezugsberechtigten sprechen.
Zurück zur Übersicht