Die Privathaftpflichtversicherung ist in der Haushaltversicherung inkludiert und gilt in Europa im geografischen Sinn, den Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie über Zusatzprämie auch auf der ganzen Welt. Sie erstreckt sich auf Schadenersatzverpflichtungen, die eine Privatperson, einen Wohnungsinhaber (nicht Haus- und Grundbesitzer), Sportler, Fußgänger oder Benützer öffentlicher Verkehrsmittel treffen können.
Die Privathaftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen des Ehegatten bzw. Lebensgefährten sowie der Kinder (meist bis 25 Jahre).
Werden an Sie als Privatperson oder auch als Wohnungsinhaber Schadenersatzansprüche aus Personen- oder Sachschäden gestellt, übernimmt die Versicherung vorerst die Prüfung der Sach- und Rechtslage. Darüber hinaus werden im Rahmen der Versicherungssumme ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt bzw. gerechtfertigte Ansprüche befriedigt.
Kontaktieren Sie sofort Ihre Versicherung, wenn Sie einen Schaden verursacht haben oder an Sie Schadenersatzforderungen gestellt werden.
- Gefahren einer betrieblichen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit,
- der Jagd,
- der Haltung von Hunden,
- der Haltung und Verwendung von Luftfahrzeugen, Luftfahrtgeräten, wie zum Beispiel Hängegleitern, Kraftfahrzeugen und Motorbooten und der Haltung von Elektro- und Segelbooten
- Schäden, die man selbst erleidet
- Schäden, die vom Versicherten an fremden Sachen während ihrer Verwahrung, Bearbeitung, Benützung oder Beförderung oder sonstigen Tätigkeit an oder mit ihnen verursacht werden
- Schäden, die nahen Familienangehörigen zugefügt werden (gegen Zusatzvereinbarung kann dieses Risiko eingeschlossen werden)
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden.