Welche Vertragsmöglichkeiten gibt es in der Krankenversicherung?

Krankengeldversicherung

Die Krankengeldversicherung hilft bei Arbeitsunfähigkeit. Sie erhalten für jeden Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit einen vorab vereinbarten Betrag bis zu einer Maximaldauer von 365 Tagen innerhalb von drei Versicherungsjahren.

Krankenhaus-Taggeldversicherung

Bei Abschluss einer Krankenhaus-Taggeldversicherung bekommen Sie für jeden Tag Krankenhausaufenthalt einen vorher vereinbarten Betrag. Die tat­sächlich entstandenen Kosten sind für die Abrechnung nicht relevant.

Pflegegeldversicherung

Für anfallende Pflegekosten kann man privat Vorsorge treffen. Als „Pflegeversicherung“, „Pflegevorsorge“ oder „Pflegerentenzusatzversicherung“ bieten Versicherungsunternehmen passende Produkte dafür an. Es werden unter­schiedliche Leistungen bei verschiedenen Pflegestufen angeboten, individuelle Beratung ist zu empfehlen.

Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls. Vor allem bei Auslandsreisen ist ein Abschluss dringend zu empfehlen. Denn zum Teil übernimmt die gesetzliche Sozialversicherung die Kosten nur in Ländern innerhalb der EU.

In den übrigen Ländern müssen die Kosten vom Patienten selbst getragen werden. Der jeweilige Betrag kann zwar in Österreich von der Krankenkasse eingefordert werden. Allerdings wird nach österreichischen Richtsätzen abge­rechnet, sodass es zu erheblichen Differenzen kommen kann. Mit einer Reisekrankenversicherung sind diese Differenzen aber gedeckt.

Krankenhauskostenversicherung

Im Rahmen der Krankenhauskostenversicherung sind Sie gegen sämtliche Aufwendungen, die mit einem Krankenhausaufenthalt zusammenhängen, gesichert: Die zusätzlichen Aufenthalts- und Behandlungskosten auf Grund der persönlichen Behandlung und Betreuung im Krankenhaus, sämtliche Nebenkosten, die Transportkosten zum und vom Krankenhaus und auch die Kosten für eine Unterbringung in einem Sonderklassezimmer werden von der Versicherung übernommen. Einzelne Versicherer inkludieren auch Pauschalvergütungen für Hausentbindungen.

Versicherung der Kosten ambulanter ärztlicher Betreuung

Diese Versicherung begleicht je nach vereinbartem Tarif sämtliche Kosten für die ambulante ärztliche Behandlung. Darunter fallen auch Honorare für Ärzte, Medikamente und Heilbehelfe (z. B. Sonderleistungen wie Röntgen, Heilbehelfe wie orthopädische Schuheinlagen oder Brillen).

Versicherung der Kosten von konservierender Zahnbehandlung und Zahnersatz

Diese Versicherung kommt für die Kosten einer Zahnbehandlung und eines Zahnersatzes auf, wobei meist ein Selbstbehalt vorgesehen ist.

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