Was gilt nicht als Spital?

  • bestimmte Sonderkrankenanstalten
  • Kuranstalten und Genesungsheime
  • Rehabilitationszentren
  • Altersheime und deren Krankenabteilungen

 Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung, ob das von Ihnen gewählte Spital vom Versicherungsschutz umfasst wird und ob für die Behandlung im entsprechenden Tarif auch Leistungen vorgesehen sind.

Unser Tipp: Für die Abklärung der Kostenübernahme kontaktieren Sie bitte noch vor Ihrer Krankenbehandlung Ihre Versicherung. Dann können Sie die Vorteile einer privaten Krankenversicherung beruhigt und entspannt in Anspruch nehmen.

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