Was ersetzt die Kaskoversicherung?

  • Notwendige Reparaturkosten
  • Notwendige Bergungs- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte, sofern kein Totalschaden am Fahrzeug eingetreten ist
  • Rückholkosten bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Wiederbeschaffungswertes im Falle eines Diebstahles oder Raubes des Fahrzeuges
  • Voraussichtliche Kosten der Wiederherstellung bei Veräußerung des Fahrzeuges im beschädigten Zustand
  • Im Totalschadenfall den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des beschädigten Fahrzeuges (Autowrack)
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