Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, um eine Kennzeichen-Tafel zu erhalten und damit sein Fahrzeug in Betrieb nehmen zu dürfen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine verpflichtende Versicherung, weil sie Geschädigte sowie Schädiger absichert und verhindert, dass ein Verkehrsunfall zum finanziellen Ruin führt oder ein schuldloses Opfer wegen Zahlungsunfähigkeit des Schädigers keine Kompensation erhält.
Sie bezahlt Schäden, die der Versicherte anderen mit seinem Fahrzeug zufügt und verteidigt ihn (notfalls auch vor Gericht), wenn ihm zu Unrecht Schuld am Unfall angelastet wird. Gleichzeitig sichert sie dem Verkehrsopfer die Schadengutmachung. Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt in ganz Europa.
Versichert ist
- der Versicherungsnehmer
- der Eigentümer und Halter
- der berechtigte Lenker, Einweiser und Insasse
Ein Beispiel: Ihr Beifahrer öffnet die Autotür und beschädigt ein anderes Fahrzeug – die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt den entstandenen Schaden.
Ersetzt werden die berechtigten Ansprüche aus Schäden, die dritte Personen durch Ihr Kraftfahrzeug erleiden – und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Ihre Versicherung verteidigt Sie aber auch im Falle von unberechtigt gegen Sie erhobene Ansprüche.
Unser Tipp: Die Mindestversicherungssumme reicht nicht immer aus. Sinnvoll wäre es, diese Summe gegen einen geringen Prämienaufschlag zu erhöhen, z. B. für schwere Personenschäden. Die Mindestversicherungssumme kann da schnell „verbraucht“ bzw. zu gering sein – darüber hinausgehende Forderungen wären aus der eigenen Tasche zu bezahlen.
Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel mit Ausstellung der Versicherungsbestätigung. Mit Erhalt der Polizze beginnt die Prämienzahlungspflicht.
Die meisten Versicherungen bemessen die Prämie nach dem Schadenverlauf („Bonus-Malus-System“). Jede Versicherung kann für ihre Kunden ihr eigenes Bonus-Malus-System anbieten oder andere z. B. von den gefahrenen Kilometern bestimmte Prämiensysteme verwenden. Genauere Informationen über das von Ihrer Versicherung verwendete System erhalten Sie von Ihrem Versicherungsberater.
- Schäden am versicherten Fahrzeug selbst (möglich ist das in der Kasko-Versicherung)
- sonstige Sachschäden des Eigentümers oder Halters des versicherten Fahrzeuges
- Schäden am beförderten Ladegut
Wurde der Vertrag auf mindestens ein Jahr abgeschlossen, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist – das ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung immer ein Monat – vor dem Ablauftermin schriftlich (am besten eingeschrieben) gekündigt wird. Nach einem Schadenfall kann die Kfz-Haftpflichtversicherung ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Achtung: Wird das haftpflichtversicherte Fahrzeug verkauft, geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über, der den Versicherungsvertrag aber mit einer Frist von einem Monat kündigen kann.
Sie richtet sich nach der Produktvariante und der gewählten Versicherungssumme.
- Schäden am eigenen Fahrzeug
- Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden (Regress)
- Wertminderung
Für Länder des EWR und die Schweiz sowie Kroatien gilt als Nachweis der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung das amtliche Kennzeichen, für andere europäische Länder wie beispielsweise Ukraine und Serbien muss eine Grüne Versicherungskarte mitgeführt werden.
Wenn Sie in außereuropäische Länder verreisen, aber auch bei der Einreise in die Türkei, müssen Sie eine Erweiterung des Geltungsbereiches der Versicherung beantragen.
Gut zu wissen: "Grüne Karten" werden in Österreich auch auf weißem Papier ausgestellt.
Eine Grüne Karte erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.
Eine Liste der Länder, in denen man eine Grüne Karte braucht, finden Sie auf unserer Website www.vvo.at unter „Service”.