Dies ist davon abhängig, welche Versicherungsvariante Sie abgeschlossen haben. Bei der TIROLER VERSICHERUNG ist der Hausrat von studierenden Kindern in der „Variante TIROLER“ auch am Studienort innerhalb von Österreich mit einer Versicherungssumme von € 5.000,- mitversichert.
Dies ist davon abhängig, welche Versicherungsvariante Sie abgeschlossen haben. Bei der TIROLER VERSICHERUNG sind Lehrlinge in der „Variante TIROLER“ bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mitversichert, sofern sie bei den Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie bereits ein eigenes regelmäßiges Einkommen haben oder nicht, mitversichert.
Ja. Minderjährige Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben und über kein eigenes Einkommen verfügen, sind im Rahmen der Haushaltsversicherung auch haftpflichtversichert.
Nein, Hunde sind nicht immer automatisch versichert - abhängig davon, welche Versicherung Sie abgeschlossen haben. Bei der TIROLER VERSICHERUNG ist ein Hund im Rahmen der TIROLER Wohnhausversicherung (TIROLER Paket) automatisch und prämienfrei mitversichert. Wenden Sie sich an Ihren Berater, wenn Sie mehrere Hunde besitzen.
Ja, Sie müssen Ihre Haushaltsversicherung jedoch vor der Übersiedelung kündigen.
Nein - eine Meldung an den Versicherer ist allerdings ratsam. Achtung: Sollte der Neuerwerber die Versicherung nicht übernehmen wollen, so muss er die Kündigung durchführen. Versäumt dieser die Kündigungsfrist, geht der Vertrag automatisch auf ihn über.
Eine Abmeldung kann grundsätzlich erst nach der Verlassenschaftsabhandlung erfolgen. In der Zwischenzeit kann jedoch das Kennzeichen hinterlegt und der Vertrag ruhend gestellt werden, damit keine weiteren Versicherungskosten entstehen. Vor der Verlassenschaftsabhandlung kann die Abmeldung nur mit Amtsbestätigung des Gerichtskommissärs durchgeführt werden.
Ja, Personenschäden sind sofort der Versicherung zu melden. Versicherungsschutz finden Sie im Rahmen der Privat- und Sporthaftpflichtversicherung (meist in der Haushaltsversicherung inkludiert).
Nein. Schäden an Sachen die entliehen, gemietet, geleast, gepachtet oder in Verwahrung genommen wurden, sind nicht versichert.
In der TIROLER Haushaltsversicherung „Variante TIROLER" sind solche Schäden jedoch bei Mietverhältnissen bis maximal 6 Wochen mitversichert.
Die eigene Haushaltsversicherung. Sie müssen dafür eine Schadenmeldung einreichen.
Wenn Sie eine Haushaltsversicherung abgeschlossen haben, ist Ihr Fahrrad an folgenden Orten versichert:
• innerhalb der Versicherungsräumlichkeiten
• am versicherten Grundstück nur in gesichertem Zustand
• am öffentlichen Gehsteig vor dem Haus (gesichert abgestellt), wenn Sie die Versicherungsvariante „Variante TIROLER“ gewählt haben (entsprechend den vereinbarten Höchstentschädigungsgrenzen)
Auf sonstigen öffentlichen Plätzen ist Ihr Fahrrad im Rahmen der Haushaltsversicherung nicht versichert.
Wenn Sie über eine Vollkasko- oder Rechtsschutzversicherung verfügen, dann melden Sie den Schaden Ihrem Versicherungsunternehmen. Sollten Sie über keine derartige Versicherung verfügen, so wenden Sie sich an den Verursacher. Der Schaden müsste durch dessen Privathaftpflichtversicherung gedeckt sein.
Schäden durch Aquarien sind nicht in jedem Vertrag enthalten. Es gibt aber Produktvarianten, die eine automatische Mitversicherung ermöglichen. Fragen Sie Ihren Berater.
Nein. Durch den Umbau hat das Eigentum an Wert gewonnen. Eine Überprüfung der Versicherungssummen ist daher unbedingt erforderlich, um nicht unterversichert zu sein. Beachten Sie, dass eine Unterversicherung auch Sie treffen kann, wenn der Versicherungsvertrag auf eine „Eigentumsgemeinschaft“ ausgestellt wurde.
Ja. Jede Gefahrenerhöhung muss im Vorhinein dem Versicherer gemeldet werden. Im Schadenfall kann eine Nichtanzeige zur Leistungsfreiheit führen.
Melden Sie die Sachlage bei Ihrem Haushaltsversicherer. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung übernimmt die Versicherung für Sie die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche oder aber die Zahlung begründeter Schadenersatzansprüche Dritter.
Ja. Gebäudeschäden an den Versicherungsräumlichkeiten im Zuge eines versuchten oder vollbrachten Einbruchs gelten als mitversichert.
Ja, jedoch bis zur Höchstentschädigungsgrenze innerhalb der Haushaltsversicherungssumme. Ein Beratungsgespräch mit Ihrem Betreuer ist empfehlenswert.
Das hängt von der gewählten Versicherungsvariante ab. Im Normalfall besteht die Deckung für Europa.
Sprechen Sie im Falle von Auslandsreisen außerhalb Europas am besten mit Ihrem Berater.
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