INNSBRUCK (20. Mai 2014) – Zwar sind Verbandskästen in Tirols Kraftfahrzeugen meist vorhanden, doch oft sind sie schon älter als das Fahrzeug selbst. Viele Autofahrer wissen gar nicht, dass diese „Erste Hilfe“ nur zeitlich begrenzt verwendbar ist. Und „abgelaufene“ Verbandstaschen im KFZ können ebenso bestraft werden wie das gänzliche Fehlen derselben. Die TIROLER VERSICHERUNG ruft vor der Urlaubs-Reisesaison zur Überprüfung auf und bietet gemeinsam mit den Johannitern Tirol und den Tiroler Bezirksblättern eine nachhaltige Möglichkeit zum Austausch.
Oft vergessen unterm Fahrersitz: Der Verbandskasten
Bei der Anschaffung eines neuen Verbandskastens wird oftmals der komplette Inhalt des alten entsorgt. Das muss nicht sein! Gemeinsam mit der Johanniter Unfallhilfe Tirol bietet die TIROLER VERSICHERUNG heuer einen besonderen Service an: In allen Kundenbüros erhalten TIROLER-Kunden eine neue Verbandstasche nach ÖNORM 5101 mit deutlich sichtbar aufgedrucktem „Haltbarkeitsdatum“ als Dankeschön für eine Spende in Höhe von zehn Euro zugunsten der Johanniter Unfallhilfe. Im gleichen Zug kann man den alten Verbandskasten abgeben.
Die alten Verbandskästen werden einer sinnvollen Bestimmung zugeführt: „Wir sammeln das alte Verbandsmaterial und stellen es den Johannitern für Erste-Hilfe-Ausbildungen zur Verfügung. So kann es noch zweck dienlich eingesetzt werden“, freut sich Dr. Walter Schieferer, Vorstandsvorsitzender der TIROLER VERSICHERUNG über den nachhaltigen Nutzen der Aktion. Geschäftsführerin der Johanniter Unfall-Hilfe Mag. (FH) Johanna Gierlinger ergänzt: „Für uns ist die Aktion zum einen eine finanzielle Entlastung, zum anderen sind wir froh, mit dieser Austausch-Aktion dazu beitragen zu können, dass die Tirolerinnen und Tiroler ihren Verbandskasten überprüfen und im Ernstfall einen einwandfreien Verbandskasten im Auto haben!“
Verstaubtes Verbandsmaterial
Laut Kraftfahrgesetz hat in Österreich jeder Autofahrer „Verbandszeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist“ mitzuführen. Zwar schreibt das Gesetz keine Standardbefüllung vor, jedoch muss das Verbandszeug auf jeden Fall einsatzfähig sein – und dazu gehört auch, dass das Verwendbarkeitsdatum nicht überschritten ist.
Die Realität sieht anders aus: Die Zeitschrift KONSUMENT hat bei einem Test im Sommer 2013 festgestellt, dass 60 Prozent der begutachteten Verbandskästen nicht mehr verwendbar, oder sogar im wahrsten Sinne des Wortes "angestaubt“ sind. Das „Haltbarkeitsdatum“ liegt für Verbandsmaterial bei etwa fünf Jahren. Ist bei einer Polizeikontrolle der Verbandskasten nicht vorhanden oder abgelaufen, kann eine Strafe verhängt werden!
Tipps zur Schnellüberprüfung
Folgende Materialien sollten Sie einer regelmäßigen kurzen Überprüfung unterziehen:
- Einmalhandschuhe: Ist das Material spröde, können die Handschuhe beim Anziehen reißen.
- Pflaster: Hitzeeinwirkung führt bei einem zu alten Pflaster dazu, dass der Klebstoff nicht mehr auf der Haut haftet.
- Verpackung: Wenn die Verpackung beschädigt ist, sollten Sie das Verbandsmaterial nicht mehr verwenden, da es verunreinigt sein kann.
- Ablaufdatum: Keimfreies Material hat üblicherweise eine Verwendbarkeitsdauer von fünf Jahren. Danach ist die Sterilität nicht mehr gewährleistet und das Material sollte nicht mehr verwendet werden.
„Im Interesse der Sicherheit auf unseren Straßen besonders in der Urlaubsreisezeit, rufen wir alle Auto- und Motorradfahrerfahrer dazu auf, vor Beginn der Reisesaison ihren Verbandskasten zu überprüfen“, appelliert Schieferer abschließend.