Ein Unfall ist schnell passiert und kann jeden treffen. Während bei Arbeitsunfällen eine gesetzliche Grundversorgung besteht, sind Sie bei Freizeitunfällen auf sich gestellt. Deshalb ist es wichtig, sich privat gegen Unfälle zu versichern, um:
Bleibt nach einem Unfallschaden eine unfallbedingte, bleibende Gesundheitsschädigung zurück, kann eine Begutachtung bei einem Sachverständigen beauftragt werden. Anhand der festgestellten Invalidität können Sie bis zu 400 % der vereinbarten Versicherungssumme erhalten.
Absicherung der Angehörigen bei Tod nach einem Unfall. Die vereinbarte Versicherungssumme wird fällig.
Lindert Einkommensbußen bei unfallbedingter 100%iger Arbeitsunfähigkeit. Zum Beispiel: Ausfall vom Trinkgeld, Zahlung einer Ersatzarbeitskraft
Zusätzliche Kostenabdeckung bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt.
Einmalige Auszahlung des vereinbarten Betrages bei Knochenbruch durch einen Unfall.
Durch die Unfallkosten werden die aus einem Unfall resultierenden Kosten für Bergung (auch für Hubschrauberbergung) Rückholung und Heilkosten nicht zum finanziellen Risiko.
Ab 50% dauernder Unfallinvalidität erhalten Sie lebenslang eine Unfallrente in Höhe des versicherten Unfall-Rentenbetrages.
Verschiedene Risiko-Sportarten können mitversichert werden.