Die Rentenversicherung gilt als klassische Pensionsvorsorge. Dabei werden laufende Prämien veranlagt, welche ab Fälligkeit der Rente ausbezahlt werden. Der Beginn und die Dauer der Rentenzahlung kann individuell vereinbart werden:
Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Berufstätige für den Fall vorsorgen, dass sie ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, wegen einer dauerhaften Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr ausüben können. Sie kann als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden.
Berufsunfähigkeit-Prämienbefreiung
Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer berufsunfähig, entfällt die Verpflichtung zur Prämienzahlung für die Hauptversicherung und für die in sie eingeschlossenen Zusatzversicherungen, solange die versicherte Person berufsunfähig ist. Der Versicherungsschutz bleibt weiterhin in voller Höhe aufrecht.
Unfalltod
Bei Tod durch einen Unfall vor Ablauf der Versicherung, wird eine zusätzliche Leistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme fällig.
oder
Unfallinvalidität
Bei dauernder Invalidität ab 51 % durch einen Unfall, wird die vereinbarte Versicherungssumme fällig.
Mit ihren zahlreichen Vorteilen gilt die klassische Lebensversicherung als die wichtigste Form der Lebensversicherung. Denn sie bietet: