Für's KFZ

KFZ-Zulassung

Unterlagen für die KFZ-Zulassung (alle im Original)

Das brauchen Sie zur KFZ-Anmeldung:

  • Kaufvertrag oder Besitznachweis
  • Überlassenschaftserklärung bei Leasing oder Kreditvertrag
  • Typenschein / Datenauszug / Einzelgenehmigung / COC-Papier
  • Gutachten „Pickerl“ bei gebrauchten Importfahrzeugen älter als drei Jahre
  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Gewerbeschein oder amtlichen Firmenbuchauszug (für Firmenfahrzeuge)
  • Anmeldegebühr
  • Vollmacht (bei Vertretung durch eine andere Person)

Das brauchen Sie zur KFZ-Abmeldung:

  • Typenschein / Datenblattauszug / Einzelgenehmigung / COC-Papier
  • Zulassung Teil I + II
  • Kennzeichen
  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Vollmacht (bei Vertretung durch eine andere Person)

Das brauchen Sie für eine Adressänderung im selben Bezirk:

  • Typenschein / Datenblattauszug / Einzelgenehmigung / COC-Papier
  • Zulassung Teil I + II
  • Vollmacht (bei Vertretung durch eine andere Person)
  • Amtlichen Lichtbildausweis

Gebühren (Gesamtübersicht)

Anmeldung

  • KFZ-Zulassungsgebühr (ohne Kennzeichen):  € 184,00
  • Kennzeichengarnitur  (2 Tafeln): € 23,00
  • Kennzeichen Einzeltafel:  € 11,50
  • rotes Kennzeichen Fahrradträger: € 11,50
  • Kennzeichen Motorrad: € 13,00
  • Kennzeichen Motorfahrrad: € 8,50
  • Kennzeichen für historische Fahrzeuge: € 26,00

Abmeldung

  • KFZ-Abmeldung: gebührenfrei  

Wunschkennzeichen

Für die Bestellung des Wunschkennzeichens benötigt die Zulassungsstelle das Original-Schreiben "Zuweisung eines Wunschkennzeichens".
Die Kosten für den Wunschkennzeichen-Antrag in der jeweiligen BH bzw. Polizeidirektion betragen € 228,30.

Die Kosten für die Wunschkennzeichen von € 23,00 sind bei Zuweisung des Wunschkennzeichens  bzw. Neuanmeldung des Fahrzeuges zu bezahlen.

Nach Ablauf der 15-Jahres-Frist des Wunschkennzeichens wird die Verlängerung in der Zulassungsstelle gemacht, die Kosten belaufen sich auf € 214,00.

Mehr Informationen, Voraussetzungen, Fristen etc. können Sie hier nachlesen.

Scheckkarten-Zulassungsschein

Mit Inkrafttreten der 5. Novelle zur Zulassungsstellenverordnung, BGBI. II Nr. 350 vom 12. November 2010 und die 30. KFG-Novelle, BGBI. I Nr. 94 vom 18. August 2009, kann der international gültige Zulassungsschein im Scheckkartenformat beantragt werden. Das praktische Format ist platzsparend, robust und mit diversen Fälschungssicherheitsmerkmalen ausgestattet.

Weitere Informationen zur Scheckkartenzulassung:
https://zulassung.oesd.at/#schritte

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