Verlängerung der Probezeit für Führerscheinneulinge ...

Am 1. Juli 2017 wird die Dauer der Probezeit für Fahranfänger um ein Jahr verlängert. Zudem wird die Benützung von Mobiltelefonen am Steuer künftig in der Probezeit als Nachschulungsdelikt geahndet. Das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) begrüßt die Neuerungen.

Wien, 30. Juni 2017. Junge Pkw-Lenker sind im Straßenverkehr nach wie vor besonders gefährdet. Sie verunfallen deutlich häufiger als ältere Lenker. Im Vorjahr waren etwa 5.400 Pkw-Lenker im Alter zwischen 17 und 24 Jahren auf Österreichs Straßen in einen Unfall verwickelt, für welchen sie selbst hauptverantwortlich waren. Damit waren in etwa 24 Prozent aller Hauptunfallverursacher von Autounfällen Personen, welche erst seit wenigen Jahren im Besitz des Führerscheins sind. Tatsächlich macht der Anteil der 17 bis 24-Jährigen allerdings nur in etwa 10 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Das bedeutet, dass junge Pkw-Lenker ein zwei bis dreifach erhöhtes Unfallrisiko haben. Das KFV hat sich daher in den letzten Jahren gezielt um wirksame Maßnahmen zur Reduktion der Unfälle von jungen Pkw-Lenkern bemüht. Am 1. Juli 2017 wird nun mit der Verlängerung der Probezeit für Führerscheinneulinge eine langjährige KFV-Forderung umgesetzt. Mit der neuen gesetzlichen Regelung beträgt die Dauer der Probezeit künftig drei anstelle von bisher zwei Jahren. „Nach zwei Jahren im Führerscheinbesitz, d.h. wenn die Probezeit endet, sind junge PKW-Lenker noch immer besonders häufig in Verkehrsunfälle verwickelt“, erläutert Dr. Armin Kaltenegger, Bereichsleiter Recht & Normen im KFV. „Die Probezeit hat sich in Österreich sehr bewährt. Nun hoffen wir, mit der Verlängerung der Probezeit die Zahl der Unfälle junger PKW-Lenker weiter reduzieren zu können.“ Österreich hat sich bereits in der Vergangenheit durch wirksame Maßnahmen für junge PKW-Lenker, wie etwa dem L17-Führerschein und der zweiten Ausbildungsphase, im Europa-Vergleich eine Vorreiterstellung erarbeitet. Mit der Verlängerung der Probeführerscheinzeit auf drei Jahre wurde hier nun ein weiterer bedeutender Schritt zur Reduktion des Fahranfängerrisikos gesetzt.

Mobiltelefon am Steuer wird Nachschulungs-Delikt für Probeführerschein-Besitzer

Täglich werden auf Österreichs Straßen von Fahrzeuglenkern 900.000 Telefonate ohne Freisprechanlage durchgeführt und 200.000 Textnachrichten versendet. Dies spiegelt sich auch in den Unfallursachen wider: Unaufmerksamkeit und Ablenkung sind im Straßenverkehr Unfallursache Nummer 1. Allein im Jahr 2016 verstarben 108 Personen im Straßenverkehr bei Unfällen, welche auf Unaufmerksamkeit oder Ablenkung zurückzuführen waren. Durchschnittlich sind jährlich rund 38 Prozent aller Verkehrsunfälle auf Unaufmerksamkeit bzw. Ablenkung
zurückzuführen. Auch bei den jungen Lenkern ist dies die häufigste Unfallursache, gefolgt von nicht angepasster Geschwindigkeit und Vorrangverletzungen. Um die Zahl der Ablenkungsunfälle gezielt zu verringern, gilt die Benützung von Mobiltelefonen am Steuer künftig in der Probezeit als schwerer Verstoß und hat damit eine Nachschulung zur Folge. „Pro Textnachricht ist man bis zu fünf Sekunden abgelenkt. In dieser Zeit legt man bei einer Geschwindigkeit von 100km/h bis zu 139 Meter im Blindflug zurück“, so Kaltenegger. „Es ist wichtig, dass ganz besonders junge Lenker die Gefahr von Ablenkung durch Mobiltelefone erkennen und die möglichen Folgen einschätzen können, um in weiterer Folge ihr Verhalten entsprechend anzupassen. Ablenkungsunfälle sind vermeidbar!“

KFV begrüßt Neuerungen

Mit der Verlängerung der Probezeit und der Einstufung der Benützung von Mobiltelefonen am Steuer als Nachschulungs-Delikt werden zwei bedeutende Maßnahmen zur Reduktion von Unfällen umgesetzt. Darüber hinaus kann die Verwendung von Mobiltelefonen seit kurzem auch sanktioniert werden, wenn das Vergehen durch Überwachungskameras festgestellt wurde. Damit wurde zwar ein wichtiger Schritt getätigt, allerdings wird dieses Delikt nach wie vor nicht wie andere Verkehrsverstöße behandelt und kann nur bei einer Anhaltung durch die Polizei oder mit Hilfe von Überwachungskameras bestraft werden. Diese Einschränkungen behindern eine wirksame Überwachung durch die Polizei, so kann beispielsweise bei starkem Verkehr kaum gestraft werden. Das KFV fordert daher die vollständige Aufhebung des Kontrollhindernisses bei der Nutzung des Mobiltelefons am Steuer.

Rückfragehinweis

Pressestelle KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit):
Tel.: 05-77077-1919, E-Mail: prkfv.at , www.kfv.at

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