Die Versicherungssumme ist die finanzielle Obergrenze der Leistung, die der Versicherer zu erbringen hat. In der Regel entspricht die Versicherungssumme folgendem Wert: 1) Sachversicherung: Neuwert der versicherten Sachen. 2) Haftpflicht: Summe, bis zu der bei Haftung des Versicherungsnehmers die Deckung übernommen wird. 3) Lebensversicherung: garantierte Summe für den Er- bzw. Ablebensfall.
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