Laufzeit je nach Art des Versicherungsvertrages: entweder befristet (mit/ohne Verlängerungsklausel) oder unbefristet. Unterjährig abgeschlossene Versicherungsverträge enden automatisch zu dem vorgesehenen Zeitpunkt. Bei Verlängerungsklausel oder unbefristet muss - wenn gewünscht - gekündigt werden (im Regelfall 3 Monate Kündigungsfrist zum Ablaufdatum, Ausnahme Kfz-Haftpflicht: 1 Monat).
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