Schadenversicherung zugunsten eines Dritten in der Art, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag im eigenen Namen, aber für ein Fremdes Interesse (Person oder Sache) abschließt. Der Versicherungsnehmer ist Vertragspartner und Prämienzahler, während die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Versicherten zustehen, sofern dieser im Besitze des Versicherungsscheines ist oder der Versicherungsnehmer zustimmt.
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