Ein versicherungsrechtlicher Fachausdruck in der Schadensversicherung, kann gedanklich mit Versicherungswert bzw. versichertem Schaden bzw. versichertem Risiko gleichgesetzt werden. Der Interessensbegriff geht davon aus, dass nicht die Sache als solche, sondern die Wertbeziehung des Interessensträgers zu dieser Sache versichert wird. Versicherbar ist jedes in Geld schätzbare Interesse an einem Gegenstand (Sache) des Versicherungsnehmers und/oder mitversicherten "Dritten".
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