Bei der Schadenversicherung beschränkt sich die Ersatzpflicht des Versicherers grundsätzlich auf den eingetretenen Vermögensschaden. Zwar wird auch bei der Schadenversicherung regelmäßig eine Versicherungssumme vereinbart, doch bezeichnet diese nur die Obergrenze der Leistungspflicht des Versicherers. Bei der Schadenversicherung gibt es drei leistungsbegrenzende Faktoren: Versicherungswert, Versicherungssumme und Schadenhöhe.
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