Schadenminderungspflicht

Bei jedem Schaden ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, so zu handeln, als wenn er für den angefallenen Schaden nicht versichert wäre und alle Kosten von Ihm zu tragen sind. Das gilt für einen bereits geschehenen Schaden, sowie für einen Schaden der noch bevorsteht. Eine zeitliche Einschränkung dieser Verpflichtung (Obliegenheit) gibt es solange der Schaden verhindert oder gemindert werden kann nicht. Das gilt auch dann, wenn schon eine Schadenregulierung durch den Versicherer erfolgte.Weiterhin besteht für den Versicherungsnehmer die Pflicht, sich vom Versicherer Weisungen zur Schadensminimierung und Verhinderung von Folgeschäden einzuholen. Diese Weisungen sind im zumutbaren Rahmen zu befolgen.

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