in der Versicherung: Wird grundsätzlich auf Basis sämtlicher Schadenleistungen einschließlich der notwendigen Kosten für Sachverständige, Gericht, Rechtsanwälte bzw. für sonstige Leistungen im Versicherungsfall kalkuliert. Bei gemischten Er- und Ablebensversicherungen wird für das Ablebensrisiko eine Risikoprämie eingehoben und für das Erlebensrisiko eine Sparprämie.
Zurück zur Übersicht