darunter versteht man die Garantieverzinsung in der Lebensversicherung, bezogen auf die Sparprämie. Sie wird durch die Aufsichtsbehörde festgelegt. Die über den Garantiezinssatz erwirtschafteten Erträge werden in Höhe von mindestens 85 % in Form der Gewinnbeteiligung (jährlich) dem Vertrag gutgeschrieben.
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